BFH Kommentierung: Erneuter Verpflegungsmehraufwand nur ab vierwöchiger Unterbrechung der Auswärtstätigkeit
Ein Selbstständiger, der wöchentlich zwei bis vier Arbeitstage auswärts bei einem Kunden tätig ist, kann Verpflegungsmehraufwendungen nur für die ersten drei Monate der Auswärtstätigkeit geltend machen.
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