BFH Kommentierung: Erstattungszinsen sind steuerbar - keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes
Erstattungszinsen sind steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen. Es handelt sich nicht um ermäßigt zu besteuernde außerordentliche Einkünfte.
Powered by Finanznachrichten