BFH Kommentierung: Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung
Erste Tätigkeitsstätte bei Entsendung ins Ausland ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des aufnehmenden Unternehmens, der der Arbeitnehmer im Rahmen eines eigenständigen Arbeitsvertrags mit dem aufnehmenden Unternehmen für die Dauer der Entsendung zugeordnet ist.
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