BFH Kommentierung: EU-Geldbußen, die keinen Abschöpfungsteil enthalten, sind nicht abziehbar
Richtet sich die Bemessung einer Geldbuße wegen eines Kartellverstoßes allein nach dem Grundbetrag, ist die Geldbuße nicht - auch nicht teilweise - als Betriebsausgabe abziehbar.
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