Eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen – hier: Treibstoffkosten – schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung…
Trägt der Arbeitgeber durch Überlassung des Dienstwagens im Ergebnis die Aufwendungen für die Familienheimfahrten, ist ein Werbungskostenabzug ausgeschlossen.
Das "Kennenmüssen" von der Absicht, die USt nicht abzuführen, muss sich auf bereits bei Vertragsschluss vorhandene Umstände beziehen.
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