BFH Kommentierung: Formalisierter Nachweis von Krankheitskosten
Die Zwangsläufigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung und auswärtigen Unterbringung eines behinderten Kindes ist durch ein vorheriges amtsärztliches Gutachten oder ein Attest eines Medizinischen Diensts der Krankenversicherung nachzuweisen.
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