BFH Kommentierung: Frühstücksleistungen an Hotelgäste unterliegen dem Regelsteuersatz
Auch bei "Übernachtung mit Frühstück" zu einem Pauschalpreis unterliegen nur die unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Das Frühstück wird mit 19 % besteuert.
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