BFH Kommentierung: Gaststättenbewirtung nur bei Vorlage der Rechnung mit Namensangabe abziehbar
Die Beifügung der Gaststättenrechnung kann nicht durch Kreditkartenabrechnungen oder Eigenbelege ersetzt werden. Mehrere Räume bilden bei funktionaler Einheit ein häusliches Arbeitszimmer.
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