BFH Kommentierung: Gebäudeteile als selbstständige Wirtschaftsgüter im Investitionszulagenrecht
Nach ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen kann ein Gebäude in so viele Wirtschaftsgüter aufgeteilt werden, wie einzelne Gebäudeteile in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen.
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