BFH Kommentierung: Geringfügiges Ehegattenarbeitsverhältnis
Aufzeichnungen über die Arbeitszeit (z.B. Stundenzettel) dienen lediglich Beweiszwecken. Sie sind für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen nicht zwingend erforderlich.
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