BFH Kommentierung: GrESt bei Aufstockung einer Beteiligung
Ein Gesellschafter ist neu (i. S. v. § 1 Abs. 2a GrEStG), wenn er erstmals ein Mitgliedschaftsrecht an einer grundbesitzenden Personengesellschaft erwirbt oder innerhalb von 5 Jahren seine Beteiligung aufstockt.
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