BFH Kommentierung: Großzügigere Anerkennung von Angehörigen-Arbeitsverhältnissen
Die Leistung unbezahlter Mehrarbeit und die unterbliebene Führung von Arbeitszeitnachweisen stehen der Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen nicht entgegen.
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