BFH Kommentierung: Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks
Beim Kauf eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks unterliegt lediglich der nach Abzug des Kapitalwerts des Erbbauzinsanspruchs vom Kaufpreis verbleibende Unterschiedsbetrag der GrESt (Änderung der Rechtsprechung).
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