BFH Kommentierung: Grundstückskosten für einen behindertengerechten Neubau sind nicht abziehbar
Bei der Errichtung eines behindertengerechten Bungalows sind auch die auf die zusätzliche Grundstücksfläche entfallenden Anschaffungskosten nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
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