BFH Kommentierung: Hälftiger Behinderten-Pauschbetrag ist auf den anderen Ehegatten übertragbar
Nach § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG ist auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten der grundsätzlich einem Ehegatten zustehende Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 1 bis 3 EStG bei der Einzelveranlagung der Ehegatten jeweils zur Hälfte abzuziehen.
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