BFH Kommentierung: Häusliches Arbeitszimmer eines Pensionärs voll abziehbar
Für die Frage, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet, sind nur Einkünfte, die ein Tätigwerden erfordern, - nicht Versorgungsbezüge - zu berücksichtigen.
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