BFH Kommentierung: Haftung des Abtretungsempfängers für USt
Die haftungsbegründende USt-Festsetzung ergibt sich aus dem Vorauszahlungsbescheid. Dieser erledigt sich durch den Jahresbescheid, die Eintragung in die Insolvenztabelle oder den Insolvenzfeststellungsbescheid.
Powered by Kreditvergleich