BFH Kommentierung: Hinzurechnung von Kindergeld im Rahmen der Günstigerprüfung
Für die Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG ist allein entscheidend, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Ob Kindergeld tatsächlich bezahlt wurde, ist ohne Bedeutung.
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