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BFH Kommentierung: Kein Abzug der Kosten für ein Erststudium

Die ab 2004 anzuwendenden Regelungen in § 12 Nr. 5 und § 4 Abs. 9 EStG sind verfassungsgemäß. Danach sind Aufwendungen für ein Erststudium, das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, nicht als (vorweggenommene) Betriebsausgaben abziehbar.















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