BFH Kommentierung: Kein Abzug nachträglicher Schuldzinsen
Ein nachträglicher Abzug von Schuldzinsen kommt nicht in Betracht, wenn die Absicht zur Einkünfteerzielung bereits vor der Veräußerung des Immobilienobjekts aus anderen Gründen weggefallen war.
Powered by Steuernachrichten