BFH Kommentierung: Kein Betriebsausgabenabzug für Ferienaufenthalt trotz beruflicher Tätigkeiten
Dient eine Reise nicht nur beruflichen Tätigkeiten, sondern auch der Erholung, ist wegen fehlender Trennbarkeit der Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen. Die Berücksichtigung der Kosten einer Begleitperson als außergewöhnliche Belastung setzt behinderungsbedürftigen Mehraufwand voraus.
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