BFH Kommentierung: Kein Billigkeitserlass bei EU-rechtswidrigem, aber rechtskräftigem Urteil
Es ist weder ermessensfehlerhaft noch verstößt es gegen Unionsrecht, wenn das Finanzamt eine Steuer nicht erstattet, die auf einem zwar unionsrechtswidrigen, aber durch BFH-Urteil bestätigten Steuerbescheid beruht.
Powered by Versicherungsvergleich