BFH Kommentierung: Kein Einbezug von Auslandsdienstreisen eines Korrespondenten
Nach dem DBA-Österreich sind die Einkünfte eines im Inland wohnenden Auslandskorrespondenten insoweit nicht von der deutschen Steuer auszunehmen, als sie auf Dienstreisen entfallen, die der Korrespondent von seinem Büro in Österreich aus ins Ausland unternimmt.
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