BFH Kommentierung: Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Betrieb einer Coaster-Bahn (Schlittenbahn)
Die Umsätze einer Coaster-Bahn, bei der die Fahrtkunden auf schienengebundenen Schlitten zu Tal fahren, sind keine Beförderungsleistungen und unterliegen daher nicht dem ermäßigten Steuersatz.
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