BFH Kommentierung: Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Zimmervermietung an Prostituierte
Die entgeltliche Überlassung von Zimmern in einem Eroscenter an Prostituierte unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz für Beherbergungsbetriebe (sog. Hotelsteuer), sondern dem Regelsteuersatz.
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