BFH Kommentierung: Kein Gewerbesteuererlass bei gewerblicher Zwischenvermietung
Die Belastungen aus der Hinzurechnung der Mieten/Pachten für weitervermietete/-verpachtete Immobilien sind Folge der Objektsteuer und rechtfertigen keinen Gewerbesteuererlass.
Powered by Kreditvergleich
