BFH Kommentierung: Kein privates Veräußerungsgeschäft bei Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts
Die Bestellung eines Erbbaurechts ist für den Erbbauberechtigten kein Anschaffungsgeschäft i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sodass die Veräußerung des Erbbaurechts innerhalb der Veräußerungsfrist von 10 Jahren – auch nach Bebauung mit einem Gebäude durch den Erbbauberechtigten – kein steuerbares Veräußerungsgeschäft darstellt.
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