BFH Kommentierung: Kein Sonderausgabenabzug für den Krankenversicherungs-Selbstbehalt
Der Selbstbehalt ist kein Beitrag zur Krankenversicherung und kann daher nicht als Sonderausgabe, sondern - bei Übersteigen der zumutbaren Belastung - nur als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
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