BFH Kommentierung: Kein Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid wegen Mindestbesteuerung
Bei einer Veranlagung, die unter Anwendung der sog. Mindestbesteuerung erfolgt, ist das Finanzamt nicht verpflichtet, im Hinblick auf eine mögliche Definitivbelastung durch einen späteren Wegfall von Verlustvorträgen den Steuerbescheid mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen.
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