BFH Kommentierung: Keine Änderungen für Veräußerungs-/Aufgabegewinne durch das StSenkErgG
Auch die Rechtslage ab 2001 setzt für einen Veräußerungs-/Aufgabegewinn voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußert oder ins Privatvermögen überführt werden.
Powered by Börsen-Handelssysteme