BFH Kommentierung: Keine Aufdeckung der stillen Reserven bei freiwilligem Landtausch nach §§ 103a FlurbG
Der Austausch von Grundstücken im Rahmen eines freiwilligen Landtauschs ist nicht nach den für den (freiwilligen) Tausch von Wirtschaftsgütern maßgeblichen Grundsätzen des § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG zu beurteilen, sondern - soweit Wertgleichheit besteht - einkommensteuerrechtlich neutral.
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