BFH Kommentierung: Keine Aufrechnung mit dem Haftungsanspruch aus § 74 AO gegen Steuervergütungsansprüche
Eine Verrechnung der Haftungsschuld des an einem Unternehmen wesentlich beteiligten Eigentümers von Gegenständen mit einem diesem zustehenden Steuerguthaben ist unwirksam.
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