BFH Kommentierung: Keine Bagatellgrenze für die Restschuldbefreiung
Das FA darf bei Anmeldung einer Steuerforderung zur Tabelle feststellen, dass eine rechtskräftige steuerstrafrechtliche Verurteilung vorliegt. Die Feststellung darf sich auch auf den Zinsanspruch beziehen, selbst wenn die Verurteilung nicht wegen der Zinsen erfolgt ist.
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