BFH Kommentierung: Keine Begünstigung des Betriebsvermögens bei mittelbarer Schenkung
Die Zuwendung von Geld zum Erwerb eines Betriebs ist nicht begünstigt. Die Vorerwerbe sind dem letzten Erwerb mit den materiell-rechtlich zutreffenden Werten hinzuzurechnen, und zwar auch dann, wenn für den Vorerwerb ein unzutreffender Wert oder zu Unrecht eine Steuerbefreiung berücksichtigt wurde.
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