BFH Kommentierung: Keine Berücksichtigung einer Schmerzensgeldrente beim Kindergeld für ein behindertes Kind
Bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind über hinreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung seines Unterhalts verfügt, ist eine Schmerzensgeldrente nicht zu berücksichtigen.
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