BFH Kommentierung: Keine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer bei Rechtsprechungsänderung
Hat sich während des verzögerten FG-Prozesses die Rechtsprechung geändert und hat der Kläger deshalb obsiegt, kann er weder eine Geldentschädigung noch die Feststellung unangemessener Verfahrensdauer beanspruchen.
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