BFH Kommentierung: Keine Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Zubehör
Der Erwerb von Zubehör unterliegt nicht der GrESt. Für die Beurteilung, ob Gegenstände Zubehör darstellen, ist die zivilrechtliche Rechtsprechung maßgebend. Die Gegenstände müssen dazu bestimmt sein, dauerhaft dem wirtschaftlichen Zweck des Grundstücks zu dienen.
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