BFH Kommentierung: Keine Rückstellung für die gesellschaftsvertragliche Pflicht zur Abschlussprüfung
Für die Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses einer Personenhandelsgesellschaft kann keine Rückstellung gebildet werden, wenn die Verpflichtung ausschließlich auf dem Gesellschaftsvertrag beruht.
Powered by Suchmaschinenoptimierung