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BFH Kommentierung: Keine Steueramnestie bei Inanspruchnahme eines fehlerhaft festgestellten Verlustvortrags

Wer eine fehlerhafte Steuererklärung abgegeben hat, begeht keine Steuerhinterziehung, wenn er im Folgejahr einen vom FA zu Unrecht bestandskräftig festgestellten Verlustvortrag geltend macht.













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