BFH Kommentierung: Keine Verteilung des Übergangsverlusts bei Wechsel der Gewinnermittlungsart
Es besteht kein Anspruch, den beim Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich entstandenen Verlust aus Billigkeitsgründen auf drei Jahre zu verteilen.
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