BFH Kommentierung: Kindergeld bei Unterbrechung des Aufenthalts von Ausländern
Ausländer, die keine EU- oder EWR-Bürger sind, erhalten Kindergeld, wenn sie sich seit mindestens drei Jahren geduldet im Inland aufhalten. Bei einer Unterbrechung des Aufenthalts beginnt die dreijährige Wartefrist erneut zu laufen.
Powered by Versicherungsvergleich