BFH Kommentierung: Kindergeldanspruch eines Gewerbetreibenden bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht
Bei Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit eines fiktiv unbeschränkt Steuerpflichtigen ist für den Kindergeldanspruch auf die Monate, in denen die inländische Tätigkeit ausgeübt wird, abzustellen.
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