BFH Kommentierung: Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern unter Geltung der Übergangsbestimmungen zum EU-Beitritt
Bestehen für das Herkunftsland während der Übergangszeit nach dem EU-Beitritt Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit, fällt der Unionsbürger nur dann unter die Einschränkungen beim Kindergeld für nicht Freizügigkeitsberechtigte, wenn die Ausländerbehörde das Aufenthaltsrecht ablehnt.
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