BFH Kommentierung: Korrektur unzutreffender Steuerschuldnerschaft des Bauträgers
Ist ein Bauträger fälschlich davon ausgegangen, als Leistungsempfänger Steuerschuldner für von ihm bezogene Bauleistungen zu sein, kann er das Entfallen der unzutreffenden Besteuerung ohne weitere Voraussetzungen geltend machen. Einer Änderung der Umsatzsteuerbescheide steht der Grundsatz von Treu und Glauben nicht entgegen.
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