BFH Kommentierung: Kosten gemischt genutzter Nebenräume nicht als Arbeitszimmerkosten abziehbar
Die Aufwendungen für Küche, Bad und Flur können auch dann nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten abgezogen werden, wenn ein berücksichtigungsfähiges Arbeitszimmer vorhanden ist.
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