BFH Kommentierung: Lohnsteuerpauschalierung beim Jobticket
Das Wahlrecht, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile beim Erwerb eines Jobtickets zu pauschalieren, wird durch Anmeldung der pauschalierten Steuer ausgeübt. Ein nachträglicher Antrag im finanzgerichtlichen Verfahren ist unbeachtlich.
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