BFH Kommentierung: Margenbesteuerung bei Überlassung von Ferienwohnungen
Die Überlassung der von anderen Unternehmen angemieteten Ferienwohnungen unterliegt auch dann der Margenbesteuerung nach § 25 UStG, wenn zusätzliche Nebenleistungen erbracht werden. Ob der Unternehmer als Reiseveranstalter oder als Reisevermittler auftritt, richtet sich im Rahmen des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses nach dem Gesamtbild des Einzelfalls.
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