BFH Kommentierung: Mit der Entfernungspauschale sind auch außergewöhnliche Kosten abgegolten
Außergewöhnliche Kosten, wie z.B. die Reparaturkosten infolge der Falschbetankung eines PKW auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sind nicht als Werbungskosten abziehbar.
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