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BFH Kommentierung: Nach Bestandskraft des ESt-Bescheids gestellter Antrag auf Realsplitting

Ein erst nach Bestandskraft des ESt-Bescheids gestellter Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen im Wege des Realsplittings ist kein rückwirkendes Ereignis, wenn die Zustimmungserklärung des Unterhaltsempfängers bereits vor Eintritt der Bestandskraft vorlag.













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