BFH Kommentierung: Nachträgliche Schuldzinsen auf Immobiliendarlehen
Schuldzinsen auf ein (umgeschuldetes) Anschaffungsdarlehen können auch nach einer nicht steuerbaren Veräußerung der vormals vermieteten Immobilie grundsätzlich weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden.
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